Frage von Thomas L. • 06.06.2025

Antwort ausstehend von Matthias Miersch SPD
Bei unterschiedlichen Rechtsauffassungen gegenüber dem Landesamt für Einwanderung ist es natürlich immer Ihr Recht, sich im Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen.
Deutschland unterstützt Israels Recht auf Selbstverteidigung – aber nicht bedingungslos. Jede sicherheitspolitische Maßnahme wird völkerrechtlich und politisch geprüft. Waffenlieferungen erfolgen mit Augenmaß, und unsere humanitäre Hilfe wird gezielt ausgeweitet – in enger Abstimmung mit Partnern vor Ort.
Aus Deutschland gelieferte Rüstungsgüter dürfen nicht für völkerrechtswidrige Militäraktionen eingesetzt werden.