Frage von Philipp W. • 30.09.2024

Antwort ausstehend von Hendrik Hoppenstedt CDU
Zurzeit fehlt es nach meiner Überzeugung an einer ausreichenden Beweislast, die ein Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht rechtfertigen würde. Und ich befürchte, dass es ohne eine belastbare Grundlage wahrscheinlich wäre, dass ein Antrag scheitern würde.
ein Verbotsverfahren entbindet nicht von der politischen Auseinandersetzung und die aktuelle Debatte nützt der AfD mehr, als dass sie ihr schadet.
Ein AfD-Parteiverbotsverfahren ist ein scharfes Schwert mit hohen Risiken. Es sollte nur erfolgen, wenn eine sehr hohe Erfolgswahrscheinlichkeit besteht.
Im Moment sprechen die Argumente in meinen Augen noch nicht dafür, dass ein AfD-Verbotsverfahren eingeleitet werden sollte