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Aufgrund der verschiedenen Fallgestaltungen der mobilen Arbeit/Telearbeit/Homeoffice als Mittel der Pandemiebekämpfung („flatten the curve“) soll bis einschließlich Juni 2022 eine pandemiebedingte Tätigkeit im Homeoffice keine Auswirkungen auf das anzuwendende Recht der sozialen Sicherheit haben.
Im Angesicht der sich nun entspannenden pandemischen Lage sowie der nunmehr weitgehend auslaufenden Eindämmungsmaßnahmen wird diese Ausnahmeregelung nicht weiter verlänger
DIE LINKE setzt sich für deutlich großzügigere Homeoffice-Regelungen ein als die Bundesregierung sie derzeit vorsieht.
Wie ich in meiner Antwort auf ihre vorherige Anfrage erläutert habe, wurde das Recht des Wohnungseigentums 2020 umfassend modernisiert.