Frage von Christoph K. • 30.09.2021

Antwort ausstehend von Wolfgang Schäuble CDU
Einkäufe in Supermärkten ebenso wie in Drogerien waren nie der 3 G-Regel unterworfen.
Einkäufe in Supermärkten ebenso wie in Drogerien waren nie der 3 G-Regel unterworfen.
Einkäufe in Supermärkten ebenso wie in Drogerien waren nie der 3 G-Regel unterworfen.
Einkäufe in Supermärkten ebenso wie in Drogerien waren nie der 3 G-Regel unterworfen.
Die Einhaltungen der Regeln zur Bekämpfung der immer noch anhaltenden Pandemie wie Abstandsregeln und Maskenpflicht halten wir als SPD-Fraktion weiterhin für notwendig und wir werden uns daran halten.