Frage von Jan H. H. • 21.08.2022

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Das Sterbegeld der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde 2003 unter der Rot-Grünen-Regierung abgeschafft. In manchen Fällen zahlt der Arbeitgeber beim Tod Betriebsangehöriger eine Sterbebeihilfe, so vor allem im öffentlichen Dienst.
Entweder sie bekommen die 300 Euro als Angestellte mit dem Septembergehalt vom Arbeitgeber ausgezahlt. Oder Sie erhalten als Selbstständige automatisch mit der Einkommenssteuerveranlagung der Abgabe Ihrer nächsten Steuererklärung die 300 Euro erstattet