Frage von Frank S. • 05.09.2022

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Was ihre konkrete Frage betrifft, so werden Sie als Versorgungsempfänger der KVWL nicht zur Empfängergruppe der Einmalzahlung durch den Bund gehören, da eine solche Zahlung an Sie aus kompetenzrechtlichen Gründen nicht möglich ist
vielen Dank für Ihre Nachricht. Stand heute (15.09.) (https://agsi.gie.eu) ist der Gasspeicher in Rehden zu knapp 75 Prozent gefüllt (33 TWh).
Anspruch hierauf haben soll, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag des 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat.
Bedauerlicherweise ist die wirtschaftliche Situation Pakistans nicht erst seit der aktuellen Krise überaus prekär.