Frage von Surush G. • 03.10.2022

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Erhalten Sie einen Arbeitslohn aus einer früheren Dienstleistung, so erhalten Sie die Energiepreispauschale nicht, da der Anspruch bei Arbeitnehmenden an eine aktive Beschäftigung geknüpft ist
Ich halte es für richtig, dass angesichts der Preisentwicklung nicht nur bei den Mobilitäts-, sondern vor allem auch den Wohnungskosten auch Vorruheständler die Pauschale erhalten – und weiß mich darin mit den Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion einig.