
Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wird nicht auf die Berechnung der Opferrente angerechnet.
Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wird nicht auf die Berechnung der Opferrente angerechnet.
Alternativ zur Antragsstellung in Eigenregie ist es auch möglich eine Vollmacht für Verwandte, einen Handwerksbetrieb oder den EEE zu erstellen.
Wir freuen uns über ihr Interesse an Balkon-PV bzw. Balkonkraftwerken, denn diese sind eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben.
Wir werden beim Gesetzgebungsverfahren genau darauf achten, dass das Klimaschutzgesetz nicht verwässert, sondern sogar besser als bisher wird.
Ja, das ist nicht erforderlich und natürlich anderweitig möglich.
Die Regel des "Net-Meterings" ist nur für die Anfangsjahre der Energiewende oder sehr kleine Mengen Strom sinnvoll.