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vielen Dank für Ihre Frage. Wie die kommunalen Wärmeplanungen ausfallen, wird erst und nur durch die kommunalen Wärmeplanungen zu klären sein. Deren Ausgestaltung lässt sich keineswegs - wie mit Ihrer Frage unterstellt - durch eine quantifizierende Prognose ersetzen.
Erst wenn kommunale Wärmeplanungen vorliegen, werden sich die Bürgerinnen und Bürger künftig für eine Heiztechnologie entscheiden müssen.
Das Gesetz für kommunale Wärmeplanung verpflichtet zur Potentialanalyse. Wo keine Fernwärme verfügbar ist, kann technologieoffen klimafreundlich geheizt werden.
anbei erhalten Sie die Fragen sowie die Antwort der Bundesregierung:
Die SPD-Bundestagsfraktion sieht keinen Anlass, die geltende Regelung zu Verlustverrechung bei Termingeschäften zu ändern.
Aufgrund der rechtlichen Zweifelhaftigkeit der Regelung erscheint ein politisches Nachjustieren durchaus angebracht