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Portrait von Cem Özdemir
Antwort von Cem Özdemir
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 12.02.2024

Welche Lebensmittel im Einzelnen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ergibt sich aus Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Da z.B. Hafer- und Sojamilch nicht in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes enthalten sind, unterfallen sie der Regelbesteuerung.

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