Frage von Mona H. • 05.08.2023

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Mit der Staatsangehörigkeitsreform können Sie neben der deutschen auch eine (oder weitere) Staatsbürgerschaften besitzen - ohne die deutsche abgeben zu müssen und ohne eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen zu müssen, das wird entfallen. Sie können also die türkische Staatsangehörigkeit beantragen und hätten dann mit der deutschen zwei.
Wir konzentrieren uns auf andere Maßnahmen zum Klimaschutz.
Ich rechen damit, dass wir die Staatsangehörigkeitsreform zu Ende des Jahres umsetzen werden können. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht nennen, da das Gesetz erst noch in den Bundestag kommen muss.