Frage von Peter K. • 24.01.2024

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
vielen Dank für Ihre Kontaktanfrage, die Sie an mich in meiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten richten.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Anbei finden Sie einen Link zum digitalen Bundeshaushalt, wo Sie selbständig die Ausgaben und Investitionen nach Resort und Jahr nachverfolgen können
Laut Tagesordnung wird die Staatsangehörigkeitsreform am 2. Februar im Bundesrat behandelt
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.