Frage von Uwe K. • 29.01.2024

Antwort von Hubertus Heil SPD • 12.06.2024
Zusätzlich zur regulären Rentenanpassung ist keine weitere Zahlung im Jahr 2024 vorgesehen.
Zusätzlich zur regulären Rentenanpassung ist keine weitere Zahlung im Jahr 2024 vorgesehen.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Denn diese gewährleistet, dass die Abgeordneten ihre Aufgabe unabhängig und frei ausüben können.