Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
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Antwort 29.01.2025 von Julia Klöckner CDU
Ich schließe mich seiner Antwort an.
Antwort 28.01.2025 von Tilman Kuban CDU
Die Steuerklasse 6 wird für Arbeitsverhältnisse angewandt, wenn Sie mehrere Jobs ausüben und einer davon bereits über Ihre Haupttätigkeit (in Ihrem Fall die Arbeit im Büro) abgerechnet wird.
Antwort 27.01.2025 von Thorsten Frei CDU
Das hängt mit der Steuerprogression zusammen.
Antwort 21.02.2025 von Ralf Stegner SPD
Die SPD vertritt jedoch klar die Meinung, dass es nicht sein kann, dass Arbeitseinkommen höher besteuert werden als Einkommen aus Kapitalerträgen.
Antwort 06.02.2025 von Jana Schimke CDU
Es geht also nicht darum, Ihnen zu schaden, sondern es geht darum, dass ein Grundfreibetrag, der die Steuerlast im Hauptjob mindert, nicht zweimal gewährt werden kann