Frage von Steffen H. • 06.06.2016

Antwort ausstehend von Norbert Lammert CDU
(...) Eine Audiovisuelle Aufzeichnung von Gerichtsprozessen muss genau überlegt werden. Ich will Sie darauf hinweisen, dass zumindest im Zivilprozess bereits jetzt die Protokolle noch in der Verhandlung vorgelesen und genehmigt werden. (...)
Sehr geehrter Herr Richter,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05. Juni 2016.
Als Bundesminister für besondere Aufgaben verwalte ich kein Ressort. Zuständig für diese Frage sind das Wirtschafts- und das Umweltministerium.