
(...) Eine ärztliche Zwangsmaßnahme gegen den Willen des Betreuten kann nur letztes Mittel sein, wenn mildere Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Es ist also Ultima Ratio. (...)
(...) Eine ärztliche Zwangsmaßnahme gegen den Willen des Betreuten kann nur letztes Mittel sein, wenn mildere Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Es ist also Ultima Ratio. (...)
(...) das Bundes-Immissionsschutzgesetz nimmt vielleicht Einfluss auf die Lautstärke, hinterfragt aber nicht die Legalität religiöser Praktikanten. Anders liegt der Sachverhalt bei der Frage der religiösen Beschneidung, hier geht es um den Kern der jüdischen und muslimischen religiösen Identität. (...)
(...) Im Übrigen bitte ich Sie nicht weiterhin zu behaupten, ich hätte Ihnen gegenüber die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens befürwortet. Ich habe lediglich gesagt, dass dies eine interessante Diskussion ist - meine Position dazu ist jedoch unverändert. (...)
(...) Unsere Fraktion wird diesbezüglich alternative Vorschläge unterbreiten. Tatsächlich sind Zwangsmaßnahmen nur in extrem wenigen Ausnahmefällen zulässig, wenn es zum Schutz der Gesundheit und des Lebens des Betroffenen oder einer bzw. eines anderen erforderlich ist. (...)