Sehr geehrter Herr Baack,
Thomas Oppermann hat auf Ihre Frage bereits ausführlich geantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Thomas Oppermann, MdB
Sehr geehrter Herr Baack,
Thomas Oppermann hat auf Ihre Frage bereits ausführlich geantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Thomas Oppermann, MdB
(...) nach meiner Auffassung sind Rechtsbrüche nie hinzunehmen. Sofern Sie sich auf mein Abstimmungsverhalten im Parlament beziehen, stellt dies keinen Rechtsbruch, sondern die Ausübung eines parlamentarischen Rechts in der Demokratie dar. Die Entscheidungen stehen in Einklang mit deutschem Verfassungsrecht und europäischem Recht. (...)
(...) Juristisch gesehen handelt es sich in der Tat nicht um einen Friedensvertrag, auch wenn er die wesentlichen Aspekte eines solchen erfüllt. Völkerrechtlich ist ein Friedensvertrag aber auch nicht zwingend. Das Ende eines Kriegszustandes kann auch durch andere Verträge - wie die genannten - vorliegen. (...)
Sehr geehrter Herr Michels,
gern antwortet Herr Herrmann auf Ihre Frage. Dafür bittet er Sie um Ihre postalische Anschrift.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Ines Koch M.A.