(...) Das zugriffsbereite Führen von Messern mit einhändig feststellbarerer Klinge (Einhandmesser) und Messern mit einer feststehenden Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm wird in der Öffentlichkeit verboten. Diese Regelung gilt nicht für die Verwendung bei Theateraufführungen, Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen, dem Transport in einem verschlossenen Behältnis und bei Vorliegen eines berechtigten Interesses. (...)
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 26.02.2008 von Hilde Mattheis SPD
Antwort 20.11.2007 von Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Drumm.
Antwort 29.11.2007 von Lena Strothmann CDU
Sehr geehrter Herr Duenkel,
Antwort ausstehend von Peter Hintze CDU
Antwort ausstehend von Gernot Erler SPD
Antwort 27.11.2007 von Dieter Grasedieck SPD
(...) Kritisiert wird vor allem, dass die Abgeordneten selbst über die Höhe von Entschädigung und Altersentschädigung entscheiden. Im Rahmen des geltenden Grundgesetzes ist es nicht möglich, die Entscheidung über die Höhe der Diät auf andere zu übertragen, obwohl auch viele Abgeordnete angesichts der meist kritischen Öffentlichkeit eine solche Übertragung der Entscheidung befürworten. (...)