(...) Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezuges nicht als arbeitslos gelten.“ Entsprechend dem Grundsatz der Nachrangigkeit bei Hartz IV müssen ältere Arbeitslose dann mit 63 Jahren mit einer vorgezogenen Altersrente mit Abschlägen rechnen. Diese Neuregelung konterkariert völlig das Ziel einer höhere Erwerbsbeteiligung Älterer. Ältere, die im Grunde arbeiten wollen, werden in eine neue Art der Frühverrentung gezwungen. (...)
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(...) Aus meiner Sicht sollten Sie mit der Arge verschiedene Möglichkeiten der Förderung einer Arbeitsaufnahme durchsprechen und dann auch gemäß Ihrer Fähigkeiten und Wünsche gemeinsam Fördermaßnahmen festlegen. Nach dem Gesetz ist die Arge zwar nicht verpflichtet, Ihnen eine bestimmte Förderung zuzuerkennen, allerdings hat sie Ihre Vorstellungen bei der Wahl einer Förderung sehr wohl zu berücksichtigen. (...)
(...) auch die Bundesbeamten haben ein Recht, auf eine angemessene Anhebung ihrer Bezüge. Die Beratungen haben bereits begonnen. (...)
Sehr geehrter Herr Bachmann,
die Frage, die Sie mir stellen, kann ich aus eigenem Wissen nicht beantworten. Bankaufsicht ist nicht meine "Baustelle". Ich bitte Sie, Ihre Fragen einem Finanzpolitiker Ihrer Wahl zu stellen.
(...) Sie fragen in Ihre Email, weshalb in Ihrem Pass „deutsch“ und nicht „Bundesrepublik Deutschland“ steht. Das Adjektiv „deutsch“ bezieht sich auf das Substantiv „Staatsangehörigkeit“. Das heißt: Sie haben die „deutsche Staatsangehörigkeit“ und sind somit Staatsbürgerin der Bundesrepublik Deutschland. (...)
(...) Wenn aus dem Vorgang nunmehr gewissermaßen verschwörungstheoretisch abgeleitet wird, ein Bundestagsabgeordneter wolle sich einer unliebsamen Journalistin entledigen, so ist das Unfug. Erstens war das weder explizit noch implizit mein Anliegen, zweitens würde kein seriöses Medium ein solches Ansinnen aufgreifen, sondern es zurückweisen, als Angriff auf die Pressefreiheit bewerten und publik machen. (...)