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Frage von Gabi U. •

Frage an Siegfried Kauder von Gabi U. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kauder,

im europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit vom 6.XI.1997 lese ich folgendes:
Kapitel 1 Art. 2:
"...bedeutet "Staatsangehörigkeit" , das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat und weist nicht auf die Volkszugehörigkeit einer Person hin."
Bitte erklären Sie mir in diesem Sinne, welcher Staat (Bezeichnung des Staates) für mich als Deutsche gemeint ist, denn eine Staatsangehörigkeit BRD gibt es nicht und im Ausweis steht unter Staatsangehörigkeit nur "deutsch". Das Wort Deutsch ist keine Bezeichnung für einen Staat und das Wort als deutsche Staatsangehörigkeit bezeichnet das Adjektiv, aber nicht den Staat, zu dem ich gehöre. In der Präambel des europäischen Übereinkommens heißt es u.a.
"...in dem Wunsch, bei Staatsangelegenheiten eine Diskriminierung zu vermeiden..."
Ich fühle mich von den eigenen Behörden diskriminiert, wenn ich nicht weiß und aufgeklärt werde, welchem Staat ich rechtlich angehöre.

Ich erbitte freundlichst von Ihnen eine umgehende Aufklärung des Sachverhaltes.
MfG Gabi Ullmann

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Sehr geehrte Frau Ullmann,

vielen Dank für Ihre Email, in der Sie einige Unklarheiten zur Staatsangehörigkeit äußern und um deren Aufklärung bitten.

In Ihrer Email führen Sie an, dass Staatsangehörigkeit das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat bedeute. Wie das rechtliche Band im Einzelnen aussieht und was dieses bestimmt, wird in den Gesetzen des jeweiligen Staates geregelt.

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Bestimmungen zur deutschen Staatsangehörigkeit in Artikel 116 des Grundgesetzes verankert. Dort heißt es in Absatz 1:

„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

Die Staatsangehörigkeit wird weiterhin im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Dort heißt es in § 1: „Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“ § 3 StAG regelt den Erwerb der Staatsangehörigkeit.

Sie fragen in Ihre Email, weshalb in Ihrem Pass „deutsch“ und nicht „Bundesrepublik Deutschland“ steht. Das Adjektiv „deutsch“ bezieht sich auf das Substantiv „Staatsangehörigkeit“. Das heißt: Sie haben die „deutsche Staatsangehörigkeit“ und sind somit Staatsbürgerin der Bundesrepublik Deutschland.

Eine Diskriminierung, wie von Ihnen vorgetragen, kann ich nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder, MdB