Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Johannes B. • 03.07.2007
Antwort von Arnold Vaatz CDU • 09.08.2007 (...) Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden, wenn dadurch Verbrechen geplant und durchgeführt werden können. Mittels gerichtlich genehmigter Kontenabfrage konnten in Deutschland bereits mehrfach zum Beispiel gut organisierte Netzwerke im Bereich der Kinderpornographie zerschlagen und zahlreiche Verhaftungen durchgeführt werden. (...)
Frage von Wilfried M. • 03.07.2007
Antwort von Hermann Kues CDU • 18.07.2007 (...) Scientology ist nicht verboten, weil die "Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen" derzeit laut Verfassungsschutz nicht ausreichen. Die Untersuchungen des Verfassungsschutzes dauern an. (...)
Frage von Norbert D. • 03.07.2007
Antwort von Franz Thönnes SPD • 14.12.2007 (...) Das Zusammenwirken von Gewerkschaften, SPD und SPD-Bundestagsfraktion ist für mich sehr wichtig, um Fortschritt und soziale Sicherheit im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen und abzusichern. Eine 1:1-Umsetzung der Gewerkschaftspositionen ist dabei nicht immer möglich und eine derartige Erwartung würde auch in der Regel an der politischen Realität vorbeigehen. Politik bedeutet im Übrigen auch immer das Machbare zu gestalten und das Unerwünschte zu verhindern. (...)
Frage von Daniel M. • 03.07.2007
Antwort ausstehend von Gernot Erler SPD Frage von Karlheinz K. • 03.07.2007
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD • 03.08.2007 (...) Medikamentenmissbrauch und -abhängigkeit sind ein wichtiges drogen- und suchtpolitisches Problem. Besonders gegenüber Schlaf- und Beruhigungsmitteln sind problematische Einstellungen und Verhaltensweisen bei Risikogruppen wie Frauen und älteren Menschen festzustellen, Langzeitrisiken werden unterschätzt. Hier gilt es, auf das Problem aufmerksam zu machen und die Situation durch Aufklärung bei Patienten und Ärzten zu verbessern. (...)
Frage von Greg B. • 03.07.2007
Antwort von Daniel Bahr FDP • 13.12.2007 (...) Im Oktober 2005 wurde in der Türkei und in Deutschland das Inkrafttreten dieses Abkommens vor 40 Jahren feierlich begangen. Türkische Arbeitnehmer können sich z.B. den Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherungsbeiträge nach ihrer Rückkehr in die Türkei auszahlen lassen, falls sie in der Türkei keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen; sie verlieren dann ihre Ansprüche in Deutschland. Der finanzielle Transfer auf der Basis des Sozialversicherungsabkommens aus Deutschland in die Türkei beträgt nach Angaben des Auswärtigen Amtes derzeit rund 173 Millionen Euro pro Jahr. (...)