
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren,
(...) das Kartellgesetz und das Kartellamt. Ich empfinde es ebenfalls als besorgniserregend, in welcher Weise die Firma Monsanto versucht, durch Patentanträge für weltweit praktizierte Züchtungsverfahren das Patenrecht zu missbrauchen, um sich Marktmacht zu sichern. Dies muss bekämpft werden. (...)
(...) Aus dem Kreis Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion hat eine Gruppe um den Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Bosbach einen solchen Gruppenantrag erarbeitet und gemeinsam mit den Abgeordneten René Röspel (SPD), Josef Winkler (Bündnis 90/ Die Grünen) und Otto Fricke (FDP) vor der Orientierungsdebatte des Deutschen Bundestages zum Thema Patientenverfügung am 29.03.2007 vorgestellt. Ich vermute, dass es genau die Gesetzinitiative ist, auf die Sie sich beziehen und über dessen Inhalt sie schon informiert sind. (...)
(...) Dazu gehören für uns vor allem die Stärkung der Palliativmedizin und Schmerztherapie sowie die Weiterentwicklung der Hospizarbeit und der Möglichkeiten, Schwerstkranke auf Wunsch zu Hause zu begleiten und pflegen. Es geht nicht um "Sterbehilfe", sondern um Begleitung in der letzten Phase des Lebens- um eine Sterbebegleitung die auf die Linderung von Schmerzen und anderen Krankheiten ausgerichtet ist und den Patientinnen und Patienten soviel Lebensqualität und Rechte wie möglich erhält, um ihnen auf diese Weise auch ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen. Gerade schwerstkranken Menschen und ihren Betreuenden/ Begleitern muss zudem neben der bestmöglichen Hilfe auch eine gute psychologische/ psychotherapeutische Unterstützung zuteil werden. (...)
(...) Es soll aber zum anderen auch keiner fürchten müssen, dass er am Lebensende gegen seinen Willen der modernen Medizintechnik hilflos ausgeliefert ist. Gegen die erste Sorge hilft ein klares Bekenntnis zum Schutz des Lebens durch ein striktes Verbot der aktiven Sterbehilfe – wie der Entwurf dies vorsieht. Gegen die zweite Furcht bedarf es meiner Meinung nach einer gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung, in dem das Selbstbestimmungsrecht des Patienten hohe Priorität erhält. (...)
(...) Ziel ist es, die Patientenverfügung legal zu definieren und ihre Verbindlichkeit festzulegen. Damit kann ein Patient ausdrücklich seinen Willen bezüglich seiner medizinischen Behandlung bestimmen. Sollte es an einer eindeutigen ausdrücklichen Festlegung in der Patientenverfügung fehlen, sollen die Regelungen zur Patientenverfügung die Ermittlung des mutmaßlichen Willens auf der Grundlage der Patientenverfügung anhand von konkreten Anhaltspunkten ermöglichen. (...)