
Sehr geehrter Herr Danzeisen,
Frau Ypsilanti gehört nicht dem Deutschen Bundestag an und kann deshalb auch nicht von den Hessinnen und Hessen dort gestützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr Danzeisen,
Frau Ypsilanti gehört nicht dem Deutschen Bundestag an und kann deshalb auch nicht von den Hessinnen und Hessen dort gestützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
(...) Mein Verständnis des „Parteienstaats“ geht von den Beiträgen des Staatsrechtlers und Bundesverfassungsrichters Gerhard Leibholz aus. Leibholz grenzte den Parteienstaat von der elitären „Honoratiorendemokratie“ früherer Tage ab, in der zumeist – ohnehin einflussreiche – Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gleichzeitig die politischen Interessen ihrer Region wahrnahmen. Wahlen waren in dieser Ära reine Persönlichkeitswahlen: Auf die spezifischen Anliegen von Wähler- und Interessengruppen konnten die Mandatsträger zwar (mehr oder weniger nach Belieben) eingehen, den Einfluss der Allgemeinheit auf die konkreten politischen Entscheidungen ihrer Repräsentanten schätzte Leibholz aber als eher gering ein. (...)
(...) Die Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene lehne ich dagegen ab, weil dies den Weg für Populismus freimachen würde. Des Weiteren haben nicht alle Bürger die gleichen Ressourcen um eigene Gesetzesvorschläge für Volksabstimmungen zu erstellen oder eine teure Kampagne vor einer Volksabstimmung zu führen. (...)
(...) Ich teile Ihre Einschätzung, dass die Situation für Erwerbsminderungsrentner besonders tragisch ist, da sie durch unverschuldete Schicksalsschläge wie Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig wurden und nun darunter im Alter dafür ein weiteres Malleiden müssen. Darum habe ich mit der FDP-Bundestagsfraktion ganz aktuell einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir eine verbesserte Absicherung für das Erwerbsunfähigkeitsrisiko fordern (Drucksache Nr. (...)
(...) Jenseits dieser juristischen Aspekte würde ich mir wünschen, dass sich diese und ähnliche Konflikte mit mehr Toleranz und wechselseitigem Respekt lösen ließen, die für ein verträgliches Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft unverzichtbar sind. Für den einen stellt Glockengeläut Lärmbelästigung dar, für die andere sind der Besuch von Gottesdiensten und das Engagement in der Kirchengemeinde Teil ihrer Vorstellungen eines sinnvollen Lebens. Ein Kompromiss zwischen diesen beiden Positionen sollte unter vernunftbegabten Personen machbar sein. (...)