Sehr geehrter Herr Leusch,
die Löschungspflichten sind zwingender Teil des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Gäbe es diese Pflichten nicht, würde Art. 1 Abs. 1 GG verletzt.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Leusch,
die Löschungspflichten sind zwingender Teil des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Gäbe es diese Pflichten nicht, würde Art. 1 Abs. 1 GG verletzt.
Mit freundlichen Grüßen
(...) So zweifelhaft die Geschäfte der Zweckgesellschaften, besonders im Lichte der aktuellen Finanzkrise, sein mögen, sie dienen nicht der Steuerhinterziehung. Zweckgesellschaften existieren auch außerhalb von Steueroasen und Steueroasen bleiben auch ohne Zweckgesellschaften Steueroasen. (...)
(...) Von dem BKA-Gesetz als "totales Überwachunginstrument" zu sprechen, halte ich - bei Verständnis für Kritik im Detail - für groben Unfug. Sie tun so, als ob es um ein polizeiliches Alltagsmittel gehe. (...)
Sehr geehrter Herr Schmitt,
(...) Trotz dieser Verzögerung bin ich zuversichtlich, dass das Gesetz in der letzen Bundesratssitzung des Jahres 2008 verbschiedet werden kann. Rechtliche Bedenken bestehen nicht, da das Bundesverfassungsgericht bereits im Februar 2008 die "Online-Durchsuchung" für grundsätzlich zulässig erklärt hat. Gleichzeitig hat das Gericht das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu einem "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" fortentwickelt. (...)