(...) Und dies im Übrigen nicht selten unter extremen zeitlichen Restriktionen. Vielmehr sind angebliche "Nachbesserungen", in Wirklichkeit handelt es sich dabei in den allermeisten Fällen um politisch gewollte Präzisierungen, Änderungen oder Weiterentwicklungen, in aller Regel erforderlich, um die dauerhafte Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems sicherzustellen. Angesichts eines ständig steigenden medizinischen Fortschritts, der steigende Kosten mit sich bringt und einer glücklicherweise älter werdenden Bevölkerung, muss unseres Gesundheitssystem regelmäßig diesen Finanzierungsherausforderungen angepasst werden. (...)
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(...) Die BKA-Novelle macht das BKA-Gesetz zum qualifiziertesten und rechtsstaatlichsten Polizeigesetz, das in Deutschland existiert. (...)
Sehr geehrte Frau Hunecke,
(...) Sicher haben die Wählerinnen und Wähler einen Anspruch darauf, daß die Parteien sich vor der Wahl zu möglichen Koalitionsbildungen nach der Wahl verhalten. (...) Allerdings halte ich nichts davon, sich so festzulegen, daß jede Änderung nach der Wahl als Wortbruch gewertet werden kann und zu dramatischen Vertrauensschwund führt. (...)
(...) Die jetzt mit dem Konjunkturpaket 2 verabredeten Investitionsmaßnahmen werden auch dem Bausektor zu Gute kommen. Was die Frage nach der Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen angeht, so halte ich persönlich es für besser, so wie jetzt ebenfalls verabredet, auch die Bezieher kleiner Einkommen über das Absenken des Beitragssatzes zur Krankenversicherung sowie den Kinderbonus und die Senkung des Eingangssteuersatzes zu entlasten. Die von Ihnen vorgeschlagene Maßnahme hätte hingegen vor allem Besserverdienenden genützt, so dass das Geld vor allem auf Sparkonten gelandet wäre, nicht aber die Konjunktur gestützt hätte. (...)
(...) Ich glaube nicht, dass die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene zwangsläufig Politikverdrossenheit entgegenwirken und die politische Aktivität fördern würde. Die Erfahrungen aus den Bundesländern, wo - wie Sie es ja auch ansprechen - Möglichkeiten zu Volksentscheiden in den Landesverfassungen verankert sind, lassen diesen Schluss meiner Ansicht nach nicht zu. (...)