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(...) Beide Systeme haben unterschiedliche Ansätze und Voraussetzungen. Auch unterliegt die Beamtenversorgung dem grundgesetzlich verankerten Alimentationsprinzip. Danach ist der Dienstherr verpflichtet, seinen Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Dienstunfähigkeit und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst einen angemessenen Lebensunterhalt zu bezahlen. (...)

(...) Beide Systeme haben unterschiedliche Ansätze und Voraussetzungen. Auch unterliegt die Beamtenversorgung dem grundgesetzlich verankerten Alimentationsprinzip. Danach ist der Dienstherr verpflichtet, seinen Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Dienstunfähigkeit und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst einen angemessenen Lebensunterhalt zu bezahlen. (...)

(...) Beide Systeme haben unterschiedliche Ansätze und Voraussetzungen. Auch unterliegt die Beamtenversorgung dem grundgesetzlich verankerten Alimentationsprinzip. Danach ist der Dienstherr verpflichtet, seinen Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Dienstunfähigkeit und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst einen angemessenen Lebensunterhalt zu bezahlen. (...)

(...) Wir Liberalen konzentrieren uns deshalb in Bremen auf die drei Themen, von denen wir glauben, dass sie von entscheidender Wichtigkeit für unser Bundesland sind und den Schlüssel für eine erfolgreiche Zukunft des Landes Bremen bilden. (...)