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Frage von Joachim L. •

Frage an Marcel Freihorst von Joachim L. bezüglich Finanzen

Für ca. 25000 Beamte und Versorgungsempfänger (Pensionäre, deren Witwen und Waisensollen) soll das Ergebnisse des Arbeitskampfes der Tarifangestellten übernommen werden. Allein die Ruhestandsbezüge kosten uns fast 500 Millionen €, Tendenz für 20 Jahre: steigend! Wer bietet dem Einhalt? Frau Sokol führt die Steigerung der Personalkosten auf 1,63 Milliarden € in ihrem Bericht richtig auf die Steigerungen der Pensionen zurück, da ja die Anzahl der Beschäftigten (auch Beamten gesunken wäre). Gefordert war die Übernahme des Abschlusses durchalle Gewerkschaften, von allen Parteien natürlich auch… wer legt sich schon als Parlamentarier mit den Beamten in der Verwaltung an?! Wählern mithin.
Seltsam nur: diskutiert man mit den Vertretern der Parteien an ihren Wahlständen und schneidet dieses Thema an, stimmen diese zu: Ja, es ist eine ungerechte Entwicklung zwischen Rente und Pension. Ja, es stimmt, dass eine 2,1%-Erhöhung der Gehälter z.B. bei einer Kita-Leiterin 60 € ausmacht, bei einem pensionierten Lehrer aber bis zu 90 € betragen kann. Ja, es stimmt, dass die Tarifangestellten durch ihre Tariferhöhungen ihre spätere Rente nur um wenige Euro steigern, aber ihr Arbeitskampf alle zwei Jahre zu immer weiter auseinanderdriftenden Versorgungen im Alter führt. Ein Durchschnittsrentner in Bremen wird im Juli eine Rentenerhöhung von 25 € erhalten, ein Durchschnittspensionär wird 60 € mehr an Altersbezügen bekommen
Besoldungsanpassungen für die Aktiven: JA
Mehr Polizisten und Lehrer: JA
Aber ein klares NEIN zur automatischen Erhöhung der Pensionen (erstritten durch Arbeiter und Angestellte) um ein Vielfaches der Rentenanpassung!
Vorschlag: reduzieren der Pensionszuwächse auf die höchste erreichbare Rentensteigerung eines Bremer Rentners (Daten liefert die Rentenversicherung). Das entsprechende Besoldungsgesetz ist Ländersache. Die Partei, die das in Angriff nimmt, wird von mir im Mai gewählt! Werde ich „Nicht-Wähler“?
Ihre Position?

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Antwort von
CDU

Lieber Herr L.,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.04.2015, die ich hiermit gerne beantworten möchte.

Aus unserer Sicht muss das Ergebnis des Tarifsabschlusses der Länder auf die Beamten inhaltsgleich übertragen werden. Eine Ungleichbehandlung zwischen Tarifangestellten und Beamten lehnen wir ab. Dies ist schlichtweg ein Gebot der Fairness. Die Angestellten des öffentlichen Dienstes sowie auch die Beamten haben ein Anrecht darauf, an den allgemeinen Lohnsteigerungen beteiligt zu werden. SPD und Bündnis90/Die Grünen haben sich aktuell mit den Gewerkschaften auf eine inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses geeinigt.

Ein Vergleich zwischen den beiden vollkommen unterschiedlichen Systemen der Rentenversicherung und der Beamtenversorgung funktioniert nicht. Beide Systeme haben unterschiedliche Ansätze und Voraussetzungen. Auch unterliegt die Beamtenversorgung dem grundgesetzlich verankerten Alimentationsprinzip. Danach ist der Dienstherr verpflichtet, seinen Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Dienstunfähigkeit und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst einen angemessenen Lebensunterhalt zu bezahlen. Die Rentenversicherung hingegen ist Teil des Sozialversicherungssystems und wird durch Beiträge finanziert. Deswegen kann ein Vergleich beider Systeme nicht funktionieren.

Nichtsdestotrotz werden wir in einigen Bereichen überprüfen, wie eine Anpassung der Beamtenversorgung an die Regelungen in der Rentenversicherung erfolgen kann.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Marcel Freihorst