Frage von Uwe Steffen P. • 08.12.2020
Antwort von Björn Lakenmacher CDU • 08.12.2020
(...) Die Wahl findet selbstverständlich in geheimer Abstimmung statt. (...)
(...) Die Wahl findet selbstverständlich in geheimer Abstimmung statt. (...)
(...) Die Auswahlentscheidung ist grundsätzlich nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu treffen (Art. 33 Abs. 2 GG). Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz der Bestenauslese ist im Hinblick auf die Besonderheiten des Amtes ein im kommunalen politischen Raum lediglich eingeschränkt (...)
(...) Als Abgeordnete im Landtag kann ich Ihnen zum aktuellen Stand des Besetzungsverfahrens leider keine Auskünfte geben (...)
(...) Wie Sie bereits feststellten, ist der personelle Auswahlprozess für Dezernate im Landkreis eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe, welche dem Landrat und dem Kreistag obliegt. (...)