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(...) Die Besoldung des Landes Berlin ist verfassungsgemäß. Der Landesgesetzgeber legt die Höhe der Besoldung gesetzlich fest. (...)

(...) Die Besoldung des Landes Berlin ist verfassungsgemäß. Der Landesgesetzgeber legt die Höhe der Besoldung gesetzlich fest. (...)

(...) Die Besoldung des Landes Berlin ist verfassungsgemäß. Der Landesgesetzgeber legt die Höhe der Besoldung gesetzlich fest. (...)

(...) Aus der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG lässt sich auch nicht unmittelbar eine Verfassungs-widrigkeit der Besoldung herauslesen. Bei der Bewertung der Besoldung sächsischer Beamten im Mai 2015 wurden fünf Parameter festgelegt, von denen drei erfüllt sein müssen, damit eine verfassungswidrige Besoldung vorliegt. (...)

(...) Aus der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG lässt sich auch nicht unmittelbar eine Verfassungs-widrigkeit der Besoldung herauslesen. Bei der Bewertung der Besoldung sächsischer Beamten im Mai 2015 wurden fünf Parameter festgelegt, von denen drei erfüllt sein müssen, damit eine verfassungswidrige Besoldung vorliegt. (...)