(...) zunächst kann ich Ihnen versichern, dass die Bayerische Staatsregierung für betroffene Ehepaare in der Situation der ungewollten Kinderlosigkeit großes Verständnis hat. Bayern hatte sich um die Leistungen der künstlichen Befruchtung im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2003 intensiv bemüht. Damals hatte die rot-grüne Bundesregierung in ihrem ersten Entwurf des Gesetzes die künstliche Befruchtung in erster Linie der eigenen Lebensplanung und damit der Eigenverantwortung zugeordnet. (...)
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