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Erwin Huber
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Frage von Katharina S. •

Frage an Erwin Huber von Katharina S. bezüglich Familie

Guten Tag Herr Huber,

mein Mann und ich wollen gerne Kinder. Leider können wir beide auf natürlichem Weg keine bekommen. Warum müssen wir die Hälfte der Kosten(1500,- €-4500.-) selbst tragen? Es werden bei drei Versuche zur Hälfte bezahlt, dann muss man alles selbst finanzieren. Die Deutschen sind im Begriff aus zu sterben, weil die Geburtenrate zu niedrig ist. Außerdem wollen wir unsere Kinder wirklich und sie später nicht umbringen. Warum wird nicht mehr für Familien und Kinder getan? Wer zahlt eigentlich später unsere Rente? Ich kenne viele Ehepaare, die gerne mehr Kinder bekommen würden, aber sich nicht mehr leisten können.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Saller,

zunächst kann ich Ihnen versichern, dass die Bayerische Staatsregierung für betroffene Ehepaare in der Situation der ungewollten Kinderlosigkeit großes Verständnis hat. Bayern hatte sich um die Leistungen der künstlichen Befruchtung im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2003 intensiv bemüht. Damals hatte die rot-grüne Bundesregierung in ihrem ersten Entwurf des Gesetzes die künstliche Befruchtung in erster Linie der eigenen Lebensplanung und damit der Eigenverantwortung zugeordnet. Während die damalige Bundesregierung hierin die Begründung für eine völlige Herausnahme der künstlichen Befruchtung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gesehen hatte, wurde diese Einschätzung von der Bayerischen Staatsregie-rung nicht geteilt. Sie hat immer die Auffassung vertreten, dass den Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft eine hohe familienpolitische Bedeutung zukommt. Es wäre nicht nur inhuman, die betroffenen Ehepaare in dieser Frage allein zu lassen; bedacht werden sollte in diesem Zusammenhang auch, dass unser System der gesetzlichen Krankenversicherung - ebenso wie andere Zweige der Sozialversicherung - auf dem Generationenprinzip aufbaut. Die Übernahme der Kosten für künstliche Befruchtung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung völlig zu streichen, wäre insoweit kontraproduktiv gewesen. Dieser bayerischen Forderung wurde bei den Konsensgesprächen zur Gesundheitsreform zwischen der damaligen Bundesregierung und CDU/CSU insoweit Rechnung getragen, als die künstliche Befruchtung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung blieb, jedoch bei einem eingeschränkten Leistungsumfang.

Die Bayerische Staatsregierung verkennt nicht, dass der gefundene Kompromiss im Vergleich zum vorherigen Rechtszustand mit beträchtlichen Mehrkosten für die Betroffenen verbunden ist. Auch aus familienpolitischen Gründen wäre eine Wiederherstellung der alten Rechtslage wünschenswert. Bayern hat deshalb inzwischen eine Entschließung des Bundesrates unterstützt, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, die Änderungen zurückzunehmen und den alten Rechtszustand herzustellen.

Mit besten Grüßen

Ihr
Erwin Huber