Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Erhöhungen der Besoldung wirken sich daher entsprechend auch bei Versorgungsberechtigten nach dem jeweiligen Ruhegehaltssatz bzw. bei Hinterbliebenen nach deren Anteilssatz aus. Nichts Anderes kann für Einmalzahlungen an Versorgungsberechtigte wie z. B. die Inflationsausgleichszahlungen gelten.
Sie haben unsere Wald - und Jagdpolitik angesprochen, mit der wir Waldumbau und die Naturverjüngung ermöglichen wollen
wir fordern als Grüne ebenfalls mehr Geld für Kitas.
Grund für diese Haltung ist, dass die Forderungen der SPD bereits seit Längerem der Planung der Staatsregierung entsprechen und ein entsprechender Antrag daher nicht notwendig ist.