Das Bayerische Staatsministerium der Justiz darf wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit weder gerichtliche Verfahren überprüfen noch gerichtliche Entscheidungen abändern oder aufheben. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Aus diesem Grund bewertet das Bayerische Staatsministerium der Justiz gerichtliche Entscheidungen auch nicht.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 05.03.2025 von Georg Eisenreich CSU
Antwort 31.01.2025 von Jochen Kohler CSU
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag lehnt die Einführung einer Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung, die auch als „Hamburger Modell“ bekannt ist, ab.
Antwort 07.07.2025 von Anna Stolz FREIE WÄHLER
Die wegen Veränderungen in der Lehrerbildung seit 1. Januar 2024 schrittweise begonnene Anhebung der Eingangsbesoldung im Grund- und Mittel-schullehrkräftebereich nach der Besoldungsgruppe A 13 hat keine Auswirkung auf die besoldungsrechtlichen Einstufungen der Fach- und Förderlehr-
kräfte.
Antwort 03.02.2025 von Joachim Herrmann CSU
Vielen Dank für Ihre Frage vom 23.01.2025.
Antwort 27.01.2025 von Paul Knoblach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ja, ich fordere Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung auf auf einen Antrag zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD hinzuwirken.
Antwort ausstehend von Martina Gießübel CSU