Frage von Silvie Z. • 11.01.2024

Antwort ausstehend von Christian Hierneis BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es gibt gute Gründe, ein Verbotsverfahren genau abzuwägen
Das demokratiefeindliche Gedankengut verschwindet ja nicht mit dem Verbot einer demokratiefeindlichen Partei, zumal deren Anhänger inzwischen eine relevante Größe sind.
Ich stimme Ihnen zu, dass ein Verbot geprüft werden muss
Es gilt, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beobachtung der AfD als Verdachtsfall abzuwarten, um stichhaltiger und für ein denkbares Verbotsverfahren nach Art. 21 GG vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auch rechtssicher die Aktivitäten der Partei und ihres Personals beurteilen zu können
ein generelles Verbot des Erwerbs und Konsums von Alkohol für Jugendliche ab 16 Jahren durch die Bayerische Staatsregierung kommt nicht in Betracht.