Frage von Kay F. • 02.06.2023

Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Die Bayerische Verfassung enthält daher eine klare Grundsatzentscheidung für das Demokratieprinzip und eine Absage an die Herrschaft eines einzelnen, etwa in Form der – wie auch immer ausgestalteten – Monarchie.
Ihre Frage kann ich auf Basis Ihrer Angaben nicht verbindlich beantworten. Grundsätzlich wurde das Gesetz gemacht, um Familien mit Kindern zu stärken. Wie sich das konkret auswirkt, kommt immer auf den Einzelfall an.