Frage von Damir K. • 10.07.2023

Antwort ausstehend von Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beim Inflationsausgleich handelt es sich um keine gesetzliche Regelung, sondern um eine Vereinbarung zwischen den Tarifparteien - also zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern.
Beim Inflationsausgleich handelt es sich um keine gesetzliche Regelung, sondern um eine Vereinbarung zwischen den Tarifparteien - also zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern.
Beim Inflationsausgleich handelt es sich um keine gesetzliche Regelung, sondern um eine Vereinbarung zwischen den Tarifparteien - also zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern.