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(...) Das Land Baden-Württemberg hat beim Thema Waffenexporte keine Einflussmöglichkeiten. Das ist Bundessache. (...)

(...) Das Land Baden-Württemberg hat beim Thema Waffenexporte keine Einflussmöglichkeiten. Das ist Bundessache. (...)

(...) Das Land Baden-Württemberg hat beim Thema Waffenexporte keine Einflussmöglichkeiten. Das ist Bundessache. (...)

(...) Für die Genehmigung von Waffenexporten ist die Bundesregierung zuständig. CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass bei Rüstungsexportentscheidungen in sogenannte Drittstaaten die im Jahr 2000 beschlossenen strengen „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ verbindlich sind. (...)

(...) Für die Genehmigung von Waffenexporten ist die Bundesregierung zuständig. CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass bei Rüstungsexportentscheidungen in sogenannte Drittstaaten die im Jahr 2000 beschlossenen strengen „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ verbindlich sind. (...)