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(...) der Grundsatz der Öffentlichkeit ist ein wesentliches Merkmal der Strafprozessordnung und soll größtmögliche Transparenz bei der Urteilsfindung herstellen. Gerade auch die höchstrichterliche Rechtsprechung zum sogenannten "Deal", also der Verfahrensabsprache, hat hier dazu beigetragen, dass nicht im "stillen Kämmerchen", sondern im Gerichtssaal die Schuldfrage offen geklärt wird. (...)


(...) so ganz sehe ich nicht, worauf Ihre Frage hinzielt. Die Gerichtsverfahren sind ja grundsätzlich öffentlich. Wo das nicht der Fall ist, ist das sachlich gerechtfertigt ( zB bei Jugendstrafverfahren mit sehr jungen Angeklagten). (...)

(...) Es gibt keine kurzfristigen Lösungen. Die Fluchtursachen müssen beseitigt werde, d. h. (...)

(...) Es gibt keine kurzfristigen Lösungen. Die Fluchtursachen müssen beseitigt werde, d. h. (...)