Frage von Jürgen S. • 21.10.2021

Antwort von Thekla Walker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 25.11.2021
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für kommunale Flächennutzungs- und Bebauungspläne sind durch Bundesrecht geregelt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für kommunale Flächennutzungs- und Bebauungspläne sind durch Bundesrecht geregelt.
Die genehmigende Behörde trifft also eine Abwägungsentscheidung im Einzelfall.
Fangjagd mit Fallen, die töten, ist verboten. Ausnahmegenehmigung möglich, jedoch sehr aufwändig zu bekommen. Im LK HN momentan keine Totfangfalle registriert.
Eine neue Regierung muss zeitnah Vorschläge ausarbeiten, welche Entlastungen für private Haushalte notwendig und sinnvoll sind.
Es scheint so, dass die Gesamtheit der ergriffenen Maßnahmen die Impfbereitschaft unter Studierenden sehr gut gefördert hat.
Was den barrierefreien Umbau des Nieferner Bahnhofs angeht, konnte ich im Übrigen vor Kurzem schon erste Verbesserungen in die Wege leiten.