Antwort 09.02.2026 von Albrecht Schütte CDU
Inzwischen wurde im LHG eine Änderung eingeführt (§32 Absatz (6)), die die Ausübung eines Gemeinderatsmandates einer Tätigkeit in Gremien der studentischen Selbstorganisation gleich stellt
Inzwischen wurde im LHG eine Änderung eingeführt (§32 Absatz (6)), die die Ausübung eines Gemeinderatsmandates einer Tätigkeit in Gremien der studentischen Selbstorganisation gleich stellt
Wenn wir von familienfreundliche Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst sprechen, dann bedeutet dies eben auch, dass Sitzungen nicht ausschließlich abends stattfinden können.

Ein Ausbleiben des Gases wird derzeit Dank gefüllter Speicher nicht erwartet. Atomkraft und Kohle dürfen beide nur Notfallreserve sein.
Wir Grüne treten seit Jahrzehnten für ein Tempolimit ein. Das tun wir auch heute, ob in der alltäglichen Facharbeit in den Expert*innen-Gremien oder öffentlich.