Antwort 21.11.2025 von Daniela Evers BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die praktische Ausgestaltung erfolgt derzeit überwiegend auf Ebene der Bundesländer.
Die praktische Ausgestaltung erfolgt derzeit überwiegend auf Ebene der Bundesländer.
Wenn die Errichtung eines Parkplatzes auf Ihrem Grundstück nicht möglich ist, können Sie sich gerne an Ihre Gemeinde wenden.
Ich hätte mir auch eine bessere Lösung gewünscht. Jetzt müssen wir das Beste aus der Situation machen.
Baden-Württemberg hat mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz vorgemacht, wie man Pflanzenschutzmittelreduktion gemeinsam mit der Landwirtschaft und nicht gegen sie lösen kann.