Ich kann gut nachvollziehen, dass sich Beitragszahlende eine unbegrenzte Verfügbarkeit wünschen. Das staatsvertragliche System ist jedoch auf einen Ausgleich zwischen dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und den Interessen privater Anbieter angelegt.
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Wenn Parteien verfassungsfeindliche Positionen oder Inhalte vertreten, halte ich es für sinnvoll und notwendig, Verbotsverfahren zu prüfen und ggf. durchzuführen.
Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens
Demokratie verteidigt sich nicht allein durch juristische Mittel, sondern vor allem durch überzeugende Politik, klare Haltung und das Stärken des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in unsere demokratischen Institutionen.
Die Einstufung der Alternative für Deutschland als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein ernstzunehmendes Indiz.
Ich bitte um Verständnis, dass ich Anfragen, die über Plattformen wie abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet werden, grundsätzlich nicht auf diesem Weg beantworte und externe Plattformen nicht als offiziellen Kommunikationskanal nutze.