Die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren ist angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels nicht zu halten. Deshalb ist ihre Abschaffung Teil eines umfassenden Reformvorschlags der unabhängigen Alterssicherungskommission, den die Koalition insgesamt umsetzen will.
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Dies gilt es nun umzusetzen. Allerdings zeigt sich bei genauerer Betrachtung die Krux hieran: Zum einen ist die genaue Definition von versicherungsfremden Leistungen nicht einfach, weshalb die tatsächliche Summe nicht final bekannt ist.
Ein allgemeines Tempolimit greift aus meiner Sicht an den eigentlichen Herausforderungen vorbei.
Die Anhebung der Grundgehaltstabelle ist wünschenswert aufgrund der Ruhegehaltsfähigkeit und Gegenstand der derzeitigen Prüfung.
Bundestagsabgeordnete zahlen während des Mandats keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, erwerben aber nach mindestens einem Mandatsjahr einen Anspruch auf eine steuerpflichtige Altersentschädigung. Diese soll nach geltendem Recht die Versorgungslücke ausgleichen, die entsteht, weil Mandatsträger ihre bisherige berufliche Tätigkeit häufig ganz oder teilweise aufgeben.
Ich sehe das anders: Meiner Meinung nach ist gerade die abschlagsfreie Rente nach mindestens 45 Beitragsjahren ein wichtiger Beitrag zu Gerechtigkeit in unserem Rentensystem.