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Die Überprüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl liegt gesetzlich in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages
Insofern ist die entscheidende Instanz im momentanen Prozessverlauf der Wahlprüfungsausschuss
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss befasst sich derzeit prioritär mit diesem Thema.
Eine Unterstützung oder Ablehnung einzelner Forderungen während der laufenden Prüfung des Ausschusses lehne ich ab. Den zuständigen Berichterstattern im Ausschuss vorwegzugreifen – so wie sie es Verlangen – finde ich daher nicht akzeptabel, denn es würde die Integrität dieses demokratischen Gremiums unterminieren.
Sollte der zuständige Ausschuss begründete Unregelmäßigkeiten feststellen, werden selbstverständlich entsprechende Schritte eingeleitet