Ein Mitglied des Niedersächsischen Landtages ist nur im Landesparlament stimmberechtigt
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Ich bin Landtagsabgeordneter in Niedersachsen und kann bei dem von Ihnen genannten Antrag nicht mit abstimmen, da es sich um ein Bundesgesetz handelt.
Da ich selbst dem Niedersächsischen Landtag angehöre, werde ich nicht über den angesprochenen Antrag im Deutschen Bundestag abstimmen können.
Voraussichtlich werden wir in den nächsten Monaten noch einen weiteren Antrag dazu beraten, den wir derzeit noch mit den Fraktionen von SPD und CDU abstimmen
Als Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Lüneburg Land sitze ich nicht als Parlamentarier im Deutschen Bundestag, sondern eben im Niedersächsischen Landtag
Aber ich teile Ihre Forderung nach konkreten Verbesserungen für Betroffene – und ich bin sehr froh, dass wir dieses Thema auch bei uns in Niedersachsen aktiv aufgegriffen haben.