
Es muss der Grundsatz gelten, dass Betroffene nicht schlechter gestellt werden, als wenn sie eine Heizung mit fossilen Brennstoffen einbauten.
Es muss der Grundsatz gelten, dass Betroffene nicht schlechter gestellt werden, als wenn sie eine Heizung mit fossilen Brennstoffen einbauten.
Leider können wir diese noch nicht abschließend beantworten, da bisher nur Gerüchte vorliegen und das Gesetz noch nicht förmlich in den Bundestag eingebracht wurde.
Der Gesetzentwurf wird jetzt nach der Sommerpause im September auf der Tagesordnung des Bundestages stehen und verabschiedet.
Ein Gesetzesentwurf liegt bereits vor und wird zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht
Mit einer verlässlichen Regelung für den Heizungsaustausch verhindern wir Fehlinvestitionen in teure fossile Energien. Damit schützen wir die Bürger*innen langfristig gegenüber unvorhersehbaren Preissteigerungen, wie wir sie aktuell erleben.
Der Amtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“