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Wir setzen uns dafür ein, dass das Gesetz vor allem auch dem Gesundheitsschutz Rechnung tragen wird, hierzu werden noch letzte Gespräche geführt.
Die Stellungnahme des Bundesrates liegt wie immer vor und ist Teil der Beratungen. Da wir derzeit mitten in den Beratungen sind, kann ich Ihnen aber noch keine weiteren Auskünfte geben, da bitte ich um Verständnis.
Wie Sie sicherlich aus den Nachrichten entnehmen können, ist die Haushaltssituation in der ganzen Bundesrepublik angespannt und dementsprechend sind auch auf Landesebene nicht alle Ziele zeitgleich zu lösen. Auch der Lehrkräftemangel ist nicht durch eine einzige Handlung zu lösen, sondern durch einen Plan der 1000 Schritte.
Wie Sie richtigerweise schildern, ist es bei Inhaber:innen eines Aufenthaltstitels nach § 16b so, dass Sie erst in einen anderen Titel wechseln müssen, bevor Sie eingebürgert werden können - beispielsweise in die Niederlassungserlaubnis oder einen Titel der Erwerbsmigration.
Wir befinden uns auf der Zielgeraden, den Gesetzentwurf zeitnah in 2./3. Lesung zu behandeln und so zu beschließen, dass das Cannabis-Gesetz zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.
Als Studentin ist es so, dass Sie zwei besondere Voraussetzungen beachten müssen.