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Nach Auskunft der Verwaltung der Stadt Braunschweig war eine Ausschreibung nicht erforderlich, da der Grundstückswert von einem qualifizierten Sachverständigen gemäß den einschlägigen Bestimmungen ermittelt worden ist.
Sehr geehrter Herr Schwarz,
Sehr geehrte Frau Öhlschlägel,
zunächst vielen Dank für das Kompliment, das Sie mir machten, weil ich die Fragen relativ schnell beantworte.
Eine Beantwortung von Suggestivfragen kommt für mich aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller