Frage von Philipp R. • 03.08.2005

Antwort von Marcus Weinberg parteilos • 09.08.2005
Sehr geehrter Herr Reichardt,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich einzeln beantworten möchte.
Sehr geehrter Herr Reichardt,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich einzeln beantworten möchte.
Sehr geehrter Herr Hansen,
Der Besitz, Handel, der Erwerb und die Ein- und Ausfuhr sowie der Umgang mit illegalen Drogen ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Hier besteht kein Änderungsbedarf.
Sehr geehrte Frau Suttner,
Sehr geehrte Frau Suttner,
Sehr geehrte Frau Suttner,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte!