(...) Allerdings ist Ihre Frage durchaus berechtigt, weil die Verpflichtung allen staatlichen Handelns, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, einer Befragung im "rechtsfreien Raum" Guantanamo und der Nutzung von Erkenntnissen, die durch Folter erlangt sind, entgegenstehen könnten. Ob die Grenzen, staatliche Gewalt nach Artikel 1 des Grundgesetzes einhalten muß, überschritten wurden, soll der Untersuchungsausschuß klären. (...)
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(...) Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen sind zumindest einige Handlungen mit dem Begriff "fragwürdig" zu bewerten. Für mich ist es deshalb das Ziel der Untersuchungsausschüsse, dazu beizutragen, dass wir zu klaren Regeln kommen, was Angehörige deutsche Geheimdienste tun dürfen und was nicht. In der Vergangenheit scheint die Grauzone deutlich zu groß gewesen zu sein. (...)
(...) Dagegen kann kein vernünftiger Mensch etwas haben. Die Ängste des vergangenen Jahres waren – was den Einsatz der Tornados betraf – wenig begründet. (...)
(...) im Auftrag von Renate Künast danke ich Ihnen für Ihr Schreiben zur Diskussion um klimaverträglichere Autos. Das Zitat "Leute, kauft mehr Hybridautos von THybridautos als Weckruf für die deutsche Automobilindustrie gedacht, die aus grüner Sicht wichtige Innovationstrends wie den Hybridantrieb verschläft. Auch Branchenkenner weisen darauf hin, dass es darum gehen muss, den Entwicklungsvorsprung von Toyota aufzuholen. (...)
(...) Ich kann deshalb gut verstehen, dass Sie persönlich Restriktionen für Killerspiele als unnötige Einschränkung oder gar Zensur empfinden. Aber bedenken Sie: Es gibt leider manche, vielleicht sogar viele, bei denen Killerspiele gepaart mit anderen Faktoren sehr wohl gefährliche Auswirkungen haben können. (...) Insofern muss man auch sagen: Ein Grundrecht auf gewaltverherrlichende Killerspiele gibt es nicht. (...)
(...) soweit es mir bekannt ist, war nach dem damals geltenden Jugendwohlfahrtsgesetz eine Unterbringung von Kindern, die der freiwilligen Erziehungshilfe oder der staatlichen Fürsorge unterstanden, in geschlossenen Kinderheimen rechtmäßig, wenn auch nur als ultima ratio, also als letzte Möglichkeit, falls keine andere Erziehungsmaßnahme mehr Erfolg versprach. Insofern kann ich Ihrer Interpretation nicht folgen. (...)