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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Anna G. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Anna G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ströbele

Mich würde bezüglich des Falles Kurnaz eine Frage, die bis dato innerhalb diverser Medienberichte nur spärlich behandelt wurde, besonders interessieren:

Wie kommt es, dass deutsche Beamte bzw. deutsche militärische Bedienstete überhaupt das Gefangenenlager in Guantanamo betreten haben?

Wo ist die rechtliche Grundlage für deutsche Staatsbedienstete in einem rechtsfreien Raum, in dem bekannterweise gefoltert wird, Verhöre durchzuführen? Es hat sich ja mitnichten um eine konsularische Betreuung von Herrn Kurnaz gehandelt.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüssen,

Anna Gauto

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Gauto.

Drei deutsche Mitarbeiter von deutschen Geheimdiensten haben das Lager in Guantanamo auf Kuba betreten können, weil die US-Militärs dies gestattet haben. Das Lager wird von US-Militärs betrieben. Es handelte sich ausdrücklich nicht um eine konsularische Betreuung. Versuch der deutschen Botschaft im Washington, zu Herrn Kurnaz in Guantanamo Kontakt aufzunehmen und ihn konsularisch zu betreuen, wurden von der US-Administration abgelehnt mit dem Hinweis, da Herr Kurnaz kein deutscher Staatsbürgerschaft ist, seien die Konsularabkommen nicht anwendbar. Eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Befragung von Kurnaz in Guantanamo durch deutsche Beamte gab es nicht. Sie ist auch nicht notwendig. Die Aufgaben der Geheheimdienste werden durch die einschlägigen Gesetze geregelt. (BfV-Gesetz und BND-Gesetz). Sie bilden die gesetzliche Grundlage für das Sammeln von Informationen auch durch Befragungen im Ausland.

Allerdings ist Ihre Frage durchaus berechtigt, weil die Verpflichtung allen staatlichen Handelns, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, einer Befragung im "rechtsfreien Raum" Guantanamo und der Nutzung von Erkenntnissen, die durch Folter erlangt sind, entgegenstehen könnten. Ob die Grenzen, staatliche Gewalt nach Artikel 1 des Grundgesetzes einhalten muß, überschritten wurden, soll der Untersuchungsausschuß klären.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele